Zusatzbedingungen Substrate
Zusatzbedingungen Substrate
(gültig für Lieferungen von Erden, Substraten, Mischungen, Komposten und vergleichbaren Schüttgütern)
[1] Lieferung und Anfahrt
1.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
Die Baustelle muss mit einem 40-t-LKW / Sattelzug (ca. L 16 m × B 2,6 m × H 4 m) an- und befahrbar sein.
1.2 Eine Standzeit von 1 Stunde ist im Preis enthalten. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 100 € netto berechnet.
1.3 Bei Silo- oder Blasfahrzeugen sind 2,5 Stunden Rüst- und Ausblaszeit enthalten. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 190 € netto berechnet.
1.4 Der Ein-, Auf- und Abbau von Geräten sowie die Materialverteilung erfolgen bauseits durch mindestens 3 Arbeitskräfte.
1.5 Die Entladung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bauseits. Eine Verweigerung der Annahme aufgrund fehlender Entlade- oder Zufahrtsmöglichkeiten ist ausgeschlossen.
1.6 Ist die Anfahrt oder Entladung am Bestimmungsort nicht möglich, gilt der nächstgelegene, verkehrsrechtlich zulässige Punkt als genehmigter Abladeort.
1.7 Gibt unser Fahrer auf Wunsch Hilfestellung beim Abladen, geschieht dies ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Eine Haftung für hierbei entstehende Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
[2] Lieferbedingungen, Mengen und Gefahrübergang
2.1 Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. Ein Weitertransport auf dem Grundstück ist nicht Bestandteil der Leistung.
2.2 Bei der Lieferung von Schüttgütern kann es produktions- oder transportbedingt zu Mengenabweichungen von ± 10 % kommen. Der Käufer verpflichtet sich, Mehrmengen bis zu diesem Umfang zum vereinbarten Einheitspreis abzunehmen.
2.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Beginn der Entladung oder dem Verlassen der öffentlichen Straße zur Anlieferung auf den Käufer über.
2.4 Wird die Ware unbegründet nicht abgenommen oder kann die Entladung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht erfolgen, trägt der Käufer die entstehenden Fracht-, Stand- und Entsorgungskosten in voller Höhe.
2.5 Die Ruhe & Weber oHG haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Verkehrs-, Witterungs-, behördliche oder logistische Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
2.6 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Baustellenstillstand oder Folgekosten Dritter, ist ausgeschlossen,
es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
[3] Stornierungen und Terminverschiebungen
3.1 Stornierungen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem bestätigten Liefertermin kostenfrei möglich.
3.2 Bei späteren Stornierungen, Annahmeverweigerung oder fehlender Entlademöglichkeit behalten wir uns vor, die entstandenen Fracht-, Stand- und Dispositionskosten bis zu 100 % in Rechnung zu stellen.
3.3 Sonderregelung für Silo- und Blasfahrzeuge:
Aufgrund der hohen Einsatz- und Dispositionskosten entstehen bei kurzfristigen Absagen, Stornierungen oder Terminverschiebungen in diesen Fällen bereits Mindestkosten in Höhe von 1.000 € netto, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
3.4 Bei Standard- oder BigBag-Lieferungen gilt ausschließlich die allgemeine Stornoregelung nach Ziffer 3.1.
[4] Produktbeschaffenheit
4.1 Substrate und Erden sind Naturprodukte, deren Farbe, Struktur und Feuchtigkeit natürlichen Schwankungen unterliegen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
4.2 Bei individuell gemischten oder speziell angefertigten Substraten besteht kein Rücktritts-, Widerrufs- oder Rückgaberecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
4.3 Die angegebenen Korn- und Mischungsverhältnisse unterliegen produktionsbedingten Toleranzen.
[5] Mängelrügen (§ 377 HGB)
5.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind spätestens am nächsten Werktag nach Anlieferung schriftlich zu rügen.
5.2 Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, da die sachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Vermischung durch den Käufer außerhalb des Einflussbereichs der Ruhe & Weber oHG liegt.
5.3 Mengenabweichungen und Setzungen von bis zu ca. 30 % infolge natürlicher Verdichtung oder Verarbeitung gelten nicht als Mangel.
[6] Preisänderungen
Sollte sich der Markt- oder Einkaufspreis wesentlicher Rohstoffe nachweislich um mehr als 5 % verändern, ist die Ruhe & Weber oHG berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend anzupassen.
[7] Ergänzende Bestimmungen
7.1 Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ruhe & Weber oHG, abrufbar unter
? www.ruhe-weber-shop.de/agb
7.2 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Ruhe & Weber oHG.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.