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Zusatzbedingungen Rollrasen

Besondere Bedingungen zur Bestellung und Lieferung von Rollrasen

[1] Lieferung

1.1 Die Ruhe & Weber oHG haftet grundsätzlich nicht bei Lieferverspätungen durch Dritte (z.B. beauftragte Logistikpartner) oder bei verkehrs-, witterungs-, streik- oder durch höhere Gewalt bedingten Umständen und Verhinderung der Lieferung am vereinbarten Zustelltag. Auch dann nicht, sollte die Zufahrt (und die sofortige, nicht zeitverzögerte) Entlademöglichkeit für die Fahrer durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte nicht sichergestellt sein. Kann eine Lieferung – auch ohne Angabe von Gründen – nicht rechtzeitig erfolgen, so ist der Ruhe & Weber oHG zunächst die vom Gesetzgeber eingeräumte, angemessene Nachfrist einzuräumen.
Die Lieferadresse muss mit einem 40to LKW/Sattel Maße ca: LxBxH=16m x 2,6 x 4m an- und befahrbar sein.

 

[2] Lieferzeiten

2.1 Die wählbaren Liefertage für die angebotenen Waren richten sich nach deren Art, Menge und dem Zustellort und werden an allen Verkaufsstandorten der Ruhe & Weber oHG und in deren Onlineshops bereits vor einer Bestellung gut erkennbar ausgewiesen. Grundsätzlich ausgeschlossen als Liefertage sind jeweils Samstag und Sonntag sowie alle bundesweit gesetzlichen Feiertage und alle regionalen Feiertage (in hiervon betroffene Orte) sowie der jeweils 1. folgende Werktag nach den vorgenannten Feiertagen aufgrund der LKW-Fahrverbote am vorangehenden Tag.

2.2 Die Auswahl des Liefertags ist bei persönlicher Bestellung und Direktkauf an den Verkaufsstandorten der Ruhe & Weber oHG per mündlicher Vereinbarung möglich. Bei Bestellung in einem von deren Onlineshops ist die Auswahl des Liefertages in einem Kalender frei auswählbar oder im Bemerkungsfeld aufführbar.
Die rechtsverbindliche Bestätigung des Liefertages erfolgt bei persönlicher Bestellung und Direktkauf an den Verkaufsstandorten durch die schriftliche Auftragsbestätigung, bei Bestellung in einem der Onlineshops durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

2.3 Bestätigt werden kann in allen Fällen stets nur der Liefertag, nicht die Uhrzeit der Lieferung. Diese liegt ohne Möglichkeit einer Einflussnahme durch die Ruhe & Weber oHG darauf zwischen 07:00 und 18:00 Uhr am bestätigten Liefertag oder am Vortag des bestätigten Liefertages.

2.4 Mündliche Nebenabreden haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.

2.5 Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen daher zuvor stets der Bestätigung durch die Ruhe & Weber oHG in Schriftform.

[3] Lieferbedingungen

3.1 Die Lieferung erfolgt stets nur bis zur „Bordsteinkante“ des Bestimmungsorts (Lieferadresse) ohne einen Weitertransport (z.B. durch das Grundstück). Palettenware wird auf Einwegpaletten geliefert, die nur abgestellt, jedoch nicht entpackt werden.

3.2 Der Käufer hat daher zuvor eine für Lastkraftwagen entsprechend notwendige und übliche Zu- und Abfahrt sowie Straßenbreite zum Bestimmungsort der Lieferung zu prüfen und zu gewährleisten. Ebenso, dass keine Bäume, Äste oder Schilder u.ä. eine Zufahrt verhindern.

3.3 Ist dies nicht der Fall, gilt für den Fahrer die zur eigentlichen Lieferadresse nächst gelegene, anfahrbare und nach der StVo zulässige Ablademöglichkeit bzw. Zwischenlagerung als der vom Käufer gebilligte Entladeort.

3.4 Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ein solcher unmittelbarer Zugang zum Bestimmungsort für den LKW nicht besteht und / oder für den Fall, dass die Ware aufgrund ihrer Verderblichkeit entsorgt werden muss, gehen zu Lasten des Käufers.

3.5 Da dies zuvor durch die Ruhe & Weber oHG nicht prüfbar ist und die Sicherstellung der Zu- und Abfahrt allein in der Obliegenheit des Auftraggebers liegt, ist eine Verweigerung der Annahme aus dem Grund einer nicht gegebenen Zu- und Abfahrtsmöglichkeit ausgeschlossen.

[4] Stornofristen für vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Waren

4.1 Der Versand jeglicher Ware setzt eine frühzeitige Disposition voraus.

4.2 Die Frist für eventuelle Stornierungen dafür ist: 4 Werktage vor Liefertermin, 3 Werktage vor Versandtermin.

4.3 Bei Auftrag im Onlineshop, sowie schriftlicher oder mündlicher Bestellung und Versand von Rollrasen:

Versandtag: Montag

Liefertag: Dienstag

Letzte Stornofrist: Mittwoch / Vorwoche

12:00 Uhr

Versandtag: Dienstag

Liefertag: Mittwoch

Letzte Stornofrist: Donnerstag / Vorwoche

12:00 Uhr

Versandtag: Mittwoch

Liefertag: Donnerstag

Letzte Stornofrist: Freitag / Vorwoche

12:00 Uhr

Versandtag: Donnerstag

Liefertag: Freitag

Letzte Stornofrist: Montag / lfd. Woche

12:00 Uhr

4.4 Erfolgt die Stornierung später als hier angegeben, muss die Ruhe & Weber oHG bei Pflanzen die (jeweils ausweislich enthaltenen oder eigens ausgewiesenen) Frachtkosten bis zu einer maximalen Höhe von 100% berechnen, bei Rasen (da dieser nicht lagerbar oder wiederverwendbar ist) den gesamten Warenwert plus die (jeweils ausweislich enthaltenen oder eigens ausgewiesenen) Frachtkosten bis zu einer maximalen Höhe von 100%.

 

[5] Rücknahme von Transportmaterial

5.1 Die Ruhe & Weber oHG liefert den Rollrasen in einer jeweils sachgerechten Verpackung z.B. auf Einwegpaletten mit getapter Folierung.

5.2 Der Versand erfolgt in Einwegverpackungen zum Selbstkostenpreis, der im Gesamtpreis oder in den eigens ausgewiesenen Versandkosten bereits enthalten ist. Die (pfandfreien) Einweg-Paletten gehen bei Lieferung in das Eigentum des Käufers über.

5.3 Eine Rücknahmepflicht (und Möglichkeit) besteht nicht, da der Fahrer nur die Paletten abstellt, nicht jedoch die darauf gelagerte Ware entpackt.

5.4 Wird in Einzelfällen (vorbehaltlich und nur bei explizit angekündigter Form in der Auftragsbestätigung) in Mehrwegverpackungen (z.B. Euro-Paletten, Gitterboxen) geliefert, so ist der Pfand-betrag hierfür in der Auftragsbestätigung deklariert. Solche Mehrwegverpackungen können an allen Verkaufsstandorten der Ruhe & Weber oHG, am Lager des Stammsitzes oder bei anderen Betrieben in der Nähe des Käufers, die solche Mehrwegverpackungen nutzen, gegen Erstattung des Pfandbetrages zurück-gegeben werden.

[6] Mängelhaftung/Gewährleistung bei Rollrasenlieferung

6.1 Die Ruhe & Weber oHG empfiehlt grundsätzlich die Hinzubuchung der kostenpflichtigen Vakuumkühlung. Der Rasen wird bei dem Verfahren der Vakuumkühlung direkt nach dem Schälen in einer Vakuumkammer auf ca 5°C heruntergekühlt und anschließend in ein ungekühltes Fahrzeug verladen. Für Schäden aufgrund einer „Überhitzung“ des Rollrasens können wir keinerlei Haftung übernehmen, wenn Sie die Vakuumkühlung nicht hinzugebucht haben. Nach der Verlegung ist eine ausreichende Wasserversorgung vom Käufer zu gewährleisten. Der Wasserbedarf von 15Liter pro m² muss täglich gewährleistet sein. Da es sich bei Rollrasen um ein Naturprodukt handelt, kann dieser Löcher oder angerissene Stellen enthalten. Diese stellen jedoch keinen Reklamationsanspruch dar. Der Rollrasen kann trotz Löchern und Rissen verlegt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur chemischen Bekämpfung von Fremdbewuchs und Schädlingen kann ein Befall nicht ausgeschlossen werden und geht nicht zu Lasten des Verkäufers.

6.2 Zur eigenen Sicherheit des Käufers müssen der Ruhe & Weber oHG festgestellte Abweichungen bei Rollrasen spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung schriftlich anzeigt werden und durch entsprechendes Bildmaterial belegt werden können. Werden der Ruhe & Weber oHG diese erst später angezeigt, ist für sie nicht feststellbar, ob unter Umständen mit der Ware unsachgemäß umgegangen wurde (z.B. Lagerung in der Sonne, Nichtbewässerung, etc.).

 

[7] Größen, Bildabweichungen

7.1 Die angegebenen Maße bei Naturprodukten sind stets nur Cirka-Maße Größenabweichungen bis zu 10 % in Höhe und / oder Breite, Tiefe, Umfang, Fläche sind möglich.

7.2 Auch Muster oder Abbildungen von Naturprodukten können stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit einer Ware (z.B. Farbe, Dichte o.ä.) aufzeigen und ggf. vom später gelieferten Produkt abweichen.

7.3 Die Ruhe & Weber oHG ist im eigenen Interesse stets sorgsam bestrebt, dies zu vermeiden. Grundsätzlich auszuschließen jedoch ist dies bei Naturprodukten ausdrücklich nicht und daher ebenso ausdrücklich kein Mangel und kein Rechtsgrund für einen Widerruf oder eine Rückgabe.

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